Das Arbeitsrecht gliedert sich in individuelles und kollektives Arbeitsrecht.
Während das individuelle Arbeitsrecht den einzelnen Arbeitnehmer und seine Rechtsbeziehung zum Arbeitgeber zum Gegenstand hat, handelt das kollektive Arbeitsrecht von gemeinschaftlichen Rechten der Arbeitnehmer, mit denen sie eine Mitbestimmung am Arbeitsplatz erreichen können.
Das Arbeitsrecht bildet auch einen Schnittpunkt zwischen dem privaten Vertragsrecht und öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften durch den Gesetzgeber.
Ebenso sind gegebenenfalls bestehende Tarifverträge zu beachten. Beispielhaft ist hier der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes zu nennen.
Auch hat der Arbeitgeber viele Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber seinen Arbeitnehmern.

Im Folgenden ist eine Auswahl wichtiger Themenbereiche des Arbeitsrechts dargestellt. Diese Liste ist jedoch keineswegs vollständig, noch können die dort in gebotener Kürze vorgenommenen Erklärungen eine anwaltliche Beratung ersetzen. Es kann daher nur als eine erste Orientierung für den Regelfall dienen.
Ihre Situation ist ein Einzelfall und kann nicht durch eine schematische Darstellung erklärt werden, sondern verdient eine individuelle Betrachtung und Lösung.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn ihnen gekündigt wurde. Im Rahmen von Klagen gegen eine Kündigung lässt sich trotzdem oft eine Abfindung aushandeln.
Hierbei werde ich für Sie sowohl mit rechtlicher Beratung als auch strategischem Vorgehen tätig.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können einander bei Vertragsverletzungen abmahnen. Ich erstelle für Sie wirksame Abmahnungen, um bei wiederholten Verstößen eine rechtssichere Grundlage für Kündigungen zu schaffen.
Für Arbeitgeber nehme ich die Neuerstellung von Arbeitsverträgen sowie die Prüfung bestehender Verträge vor, um Ihnen das größtmögliche Maß an Rechtssicherheit zu bieten.
Für Arbeitnehmer prüfe ich Arbeitsverträge neutral und fachkundig, erkläre Ihnen ausführlich die Bedeutung Ihrer Vertragsklauseln und worauf Sie bei einer Verhandlung mit dem Arbeitgeber achten sollten.
Schlechte Arbeitszeugnisse können sehr nachteilig bei der Arbeitssuche sein. Ich prüfe daher Ihr Zeugnis auf unberechtigt nachteilige Formulierungen oder versteckte Bedeutungen und rüge diese gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
Auch unterstütze ich Arbeitgeber bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen, um Rechtssicherheit zu schaffen und beispielsweise ungewollt nachteilige Zeugnisse zu vermeiden.
Die einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnisse birgt manche Tücken. So werden bspw. mögliche Sperren beim Bezug von Arbeitslosengeld oft nicht bedacht.
Im Hinblick auf Fragen zum Betriebsratstehe ich Arbeitgebern und Arbeitnehmern beratend zur Seite. Dies umfasst insbesondere Betriebsratswahlen und Beteiligungsrechte des Betriebsrates.
Betriebsrat und Arbeitgeber können durch Vertrag Regelungen in Bezug auf Arbeitsverhältnisse und betriebliche Belange treffen.
Hierbei biete ich sowohl Betriebsräten als auch Arbeitgebern zur Erstellung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen anwaltliche Beratung an.
Benachteiligung aufgrund diverser Merkmale ist noch immer traurige Realität, sowohl bei Bewerbungen als auch im aktiven Arbeitsverhältnis oder bei Kündigungen. Ich schütze Ihre Interessen und setze bspw. Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigungen durch.
Bei zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers wie z.B. Weihnachtsgeld stellt sich häufig die Frage, ob Arbeitnehmer einen festen Rechtsanspruch darauf haben, wenn diese Leistungen in der Vergangenheit bereits gewährt wurden.
Fragen nach Homeoffice und o.ä. Arbeitsmodellen sind nicht erst seit der Corona-Pandemie aktuell. Für Arbeitgeber gestalte ich rechtssichere Rahmenbedingungen zur Gewährung von Homeoffice.
Ebenso berate ich Arbeitnehmer bei Fragen zu Homeoffice.
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber prüfe ich die Einhaltung des Mindestlohnes und berate in der Frage, inwieweit besondere Bestandteile des Gehaltes auf den Mindestlohn angerechnet werden können.
Eine Kündigung kann aufgrund vieler Aspekte unwirksam sein. Daher empfiehlt sich für Arbeitgeber die anwaltliche Betreuung einer Kündigung. Für Arbeitnehmer kann die Prüfung einer Kündigung die Weiterbeschäftigung sichern oder Ihnen möglicherweise die Zahlung einer Abfindung verschaffen. Unbedingt zu beachten ist dabei die Drei-Wochen-Frist: ein Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung gegen diese vorgehen, ansonsten gilt die Kündigung als rechtswirksam.
Bei Mobbing am Arbeitsplatz ist oft der Nachweis konkreter Verletzung von Persönlichkeitsrechten schwierig. Ich unterstütze Sie frühzeitig bei Dokumentation und Reaktionen.
Auch setze ich für Sie Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durch.
Sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern biete ich Beratung an im Hinblick auf Arbeitszeitveränderungen. Für Arbeitnehmer arbeite ich nach rechtlicher Prüfung Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit aus, Arbeitgeber unterstütze ich bei der Prüfung von Anträgen.
Die Gewährung von Erholungsurlaub ist oftmals Anlass zum Streit. Ich berate Sie bei Fragen zum Urlaubsanspruch sowie bei der Auszahlung des Urlaubsabgeltungsanspruches zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

Ich freue mich, wenn Sie mir Ihr Vertrauen schenken und mich mit der Wahrung Ihrer Interessen im Arbeitsrecht betrauen und hoffe, Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.
In anderen Rechtsgebieten kann ich nach Absprache mit Ihnen grundsätzlich auch tätig werden. Nehmen Sie Kontakt auf und kommen Sie gerne diesbezüglich auf mich zu.
Sind Sie unsicher, welchem Rechtsgebiet Ihre Frage unterfällt? Wenden Sie sich gerne an mich. Hierzu kann ich Ihnen kostenlos Auskunft erteilen.
Die folgenden Fragen greifen typische arbeitsrechtliche Situationen auf und geben eine erste Orientierung. Sie ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls, helfen aber dabei, Fristen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.
Bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie nichts vorschnell und lassen Sie die Kündigung möglichst sofort prüfen. Entscheidend ist vor allem der Zugang der schriftlichen Kündigung, denn ab diesem Zeitpunkt laufen wichtige Fristen. Sichern Sie außerdem alle Unterlagen, insbesondere Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, eventuelle Abmahnungen und relevante E-Mails.
In der Regel muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. Gerade deshalb ist bei einer Kündigung schnelles Handeln besonders wichtig.
Eine Kündigung kann aus unterschiedlichen Gründen unwirksam sein, etwa wegen Formfehlern, falscher Fristen, fehlender sozialer Rechtfertigung oder besonderer Schutzrechte (z.B. Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Betriebsratsmitgliedschaft, manche Beauftragtenstellungen). Wichtig ist außerdem: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ob eine Kündigung angreifbar ist, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das bisherige Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig dessen Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an. Betroffene müssen meist zwischen Annahme, Ablehnung oder Annahme unter Vorbehalt entscheiden. Welche Reaktion sinnvoll ist, hängt davon ab, ob die angebotenen Änderungen rechtlich zulässig und wirtschaftlich tragbar sind.
Eine Annahme unter Vorbehalt ist grundsätzlich möglich und kann strategisch sinnvoll sein, wenn die neuen Bedingungen zunächst nicht endgültig akzeptiert werden sollen. Dieser Vorbehalt muss innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärt werden. Zugleich muss ggf. auch gegen die Änderungskündigung geklagt werden. Wer hier vorschnell handelt oder zu lange wartet, kann wichtige Rechte verlieren.
In der Regel sollte ein Aufhebungsvertrag nicht ungeprüft sofort unterschrieben werden. Einmal unterschrieben, ist er oft nur schwer angreifbar, obwohl er erhebliche Folgen für Beendigungsdatum, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis, Abfindung und Arbeitslosengeld haben kann.
Ja, ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit oder ein Ruhen beim Arbeitslosengeld auslösen. Ob es tatsächlich dazu kommt, hängt von der konkreten Gestaltung und den Gründen des Einzelfalls ab. Deshalb sollte vor Unterzeichnung immer geprüft werden, ob sich Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden oder zumindest reduzieren lassen.
Wer weiß, dass das Arbeitsverhältnis endet, muss sich grundsätzlich spätestens drei Monate vor Beendigung arbeitsuchend melden. Liegen zwischen Kenntnis und Beendigungszeitpunkt weniger als drei Monate, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Zusätzlich muss die Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.
Nein, nach einer Kündigung besteht nicht automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung. Ein gesetzlicher Anspruch kommt nur in bestimmten Konstellationen in Betracht, etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung unter den Voraussetzungen des § 1a Kündigungsschutzgesetzes. In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen von Verhandlungen oder gerichtlichen Einigungen erzielt.
Die Höhe einer Abfindung hängt immer vom Einzelfall ab, etwa von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, insbesondere den Erfolgsaussichten einer Klage und der Verhandlungsposition beider Seiten. Als Orientierungswert wird in bestimmten Fällen eine Abfindung von 0,5 Monatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr genannt. Dieser Wert ist aber kein Automatismus, sondern eher ein Ausgangspunkt für eine erste Einordnung.
Eine Kündigung sollte immer auf einer sicheren tatsächlichen und rechtlichen Grundlage beruhen. Vor Ausspruch der Kündigung sollten insbesondere der Kündigungsgrund, die einschlägige Kündigungsfrist und mögliche Sonderkündigungsschutzrechte geprüft werden sowie deren beweisbarkeit in einem Rechtsstreit. Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vor jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden. Bei Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutzrechten sind weitere Voraussetzungen zu beachten, beispielsweise behördliche Zustimmungen. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Kündigung schriftlich erfolgt.
Eine Abmahnung ist vor allem dann wichtig, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und dem Arbeitnehmer zunächst die Möglichkeit gegeben werden soll, sein Verhalten zu ändern. Ob vor einer Kündigung zwingend eine Abmahnung erforderlich ist, hängt immer vom Einzelfall ab. In der Praxis sollte vor allem bei verhaltensbedingten Kündigungen sorgfältig geprüft werden, ob eine vorherige Abmahnung notwendig ist.
Bei einer Änderungskündigung beendet der Arbeitgeber das bisherige Arbeitsverhältnis nicht nur, sondern verbindet die Kündigung zugleich mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Dieses Angebot muss inhaltlich klar und eindeutig formuliert sein. Arbeitnehmer können das Angebot ablehnen, annehmen oder unter Vorbehalt annehmen. Deshalb sollte vor Ausspruch einer Änderungskündigung genau geprüft werden, ob die geplanten Änderungen rechtlich tragfähig und verhältnismäßig sind. Dies ist eine der arbeitsrechtlich schwierigsten Situationen, die fundierter anwaltlicher Beratung bedarf.
Ein Aufhebungsvertrag sollte die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eindeutig regeln und alle wesentlichen Punkte klar erfassen. Dazu gehören insbesondere das Beendigungsdatum, eine mögliche Freistellung, Regelungen zu Urlaub und Überstunden, ein etwaiges Zeugnis sowie gegebenenfalls eine Abfindung. Zudem müssen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Themen berücksichtigt werden. Wichtig ist außerdem, dass der Aufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen wird.
Eine Abfindung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Kündigungsschutzprozess vermieden, ein Rechtsstreit wirtschaftlich beendet oder eine einvernehmliche Trennung erreicht werden soll. Ein automatischer Anspruch auf Abfindung besteht aber oftmals nicht. In bestimmten Konstellationen kann eine Abfindung ausdrücklich vorgesehen sein. Ansonsten ist sie häufig Verhandlungssache.
Zu den wichtigsten Punkten gehören die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist, die Schriftform bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen sowie gegebenenfalls die vorherige Anhörung des Betriebsrats. Für ordentliche Kündigungen gelten die einschlägigen Fristen des Arbeitsrechts, wobei sich diese je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses verlängern können. Bei außerordentlichen Kündigungen gilt zusätzlich, dass sie grundsätzlich nur innerhalb kurzer Frist ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erklärt werden können. Daneben gibt es noch eine Vielzahl an weiteren Fristen, insbesondere im Zusammenhang mit Teilzeit-Begehren von Arbeitnehmern. Werden solche Fristen nicht eingehalten, stellten manche Gesetze dies einer Zustimmung des Arbeitgebers gleich.
Wenn Sie eine Kündigung, eine Änderungskündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, sollte die rechtliche Prüfung möglichst zeitnah erfolgen. Gerade im Arbeitsrecht entscheiden kurze Fristen oft darüber, welche Möglichkeiten noch offenstehen. Daher gehört es zu meinen Grundsätzen, zeitnah für Mandanten erreichbar zu sein.
Auch über die genannten Themen hinaus berate ich Sie umfassend im Arbeitsrecht. Dazu gehören unter anderem Fragen zu Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Arbeitszeugnissen, Teilzeit, Urlaub, Homeoffice, Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen sowie zu weiteren arbeitsrechtlichen Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis. Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Situation rechtlich einzuordnen ist, klären wir im Erstgespräch, welcher Handlungsbedarf besteht und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.