Arbeitsrecht

Themen bei denen ich Sie unterstützen kann.

Beratung mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Hier berate ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei allen Themen.

Das Arbeitsrecht gliedert sich in individuelles und kollektives Arbeitsrecht.

Während das individuelle Arbeitsrecht den einzelnen Arbeitnehmer und seine Rechtsbeziehung zum Arbeitgeber zum Gegenstand hat, handelt das kollektive Arbeitsrecht von gemeinschaftlichen Rechten der Arbeitnehmer, mit denen sie eine Mitbestimmung am Arbeitsplatz erreichen können.

Das Arbeitsrecht bildet auch einen Schnittpunkt zwischen dem privaten Vertragsrecht und öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften durch den Gesetzgeber.

Ebenso sind gegebenenfalls bestehende Tarifverträge zu beachten. Beispielhaft ist hier der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes zu nennen.

Auch hat der Arbeitgeber viele Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber seinen Arbeitnehmern.

Schließlich ist Arbeitsrecht ein Rechtsgebiet mit vielen relativ kurzen Fristen. Daher ist unbedingt zu empfehlen, bei Beratungsbedarf so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um ein Fristversäumnis zu vermeiden!

Arbeitsvertrag - Anwalt für Arbeitsrecht in Rastatt

ARBEITSRECHTMeine Themenschwerpunkte

Im Folgenden ist eine Auswahl wichtiger Themenbereiche des Arbeitsrechts dargestellt. Diese Liste ist jedoch keineswegs vollständig, noch können die dort in gebotener Kürze vorgenommenen Erklärungen eine anwaltliche Beratung ersetzen. Es kann daher nur als eine erste Orientierung für den Regelfall dienen.

Ihre Situation ist ein Einzelfall und kann nicht durch eine schematische Darstellung erklärt werden, sondern verdient eine individuelle Betrachtung und Lösung.

ABFINDUNG

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn ihnen gekündigt wurde. Im Rahmen von Klagen gegen eine Kündigung lässt sich trotzdem oft eine Abfindung aushandeln.
Hierbei werde ich für Sie sowohl mit rechtlicher Beratung als auch strategischem Vorgehen tätig.

ABMAHNUNG

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können einander bei Vertragsverletzungen abmahnen. Ich erstelle für Sie wirksame Abmahnungen, um bei wiederholten Verstößen eine rechtssichere Grundlage für Kündigungen zu schaffen.

ARBEITSVERTRÄGE

Für Arbeitgeber nehme ich die Neuerstellung von Arbeitsverträgen sowie die Prüfung bestehender Verträge vor, um Ihnen das größtmögliche Maß an Rechtssicherheit zu bieten.

Für Arbeitnehmer prüfe ich Arbeitsverträge neutral und fachkundig, erkläre Ihnen ausführlich die Bedeutung Ihrer Vertragsklauseln und worauf Sie bei einer Verhandlung mit dem Arbeitgeber achten sollten.

ARBEITSZEUGNIS

Schlechte Arbeitszeugnisse können sehr nachteilig bei der Arbeitssuche sein. Ich prüfe daher Ihr Zeugnis auf unberechtigt nachteilige Formulierungen oder versteckte Bedeutungen und rüge diese gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

Auch unterstütze ich Arbeitgeber bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen, um Rechtssicherheit zu schaffen und beispielsweise ungewollt nachteilige Zeugnisse zu vermeiden.

AUFHEBUNGSVERTRÄGE

Die einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnisse birgt manche Tücken. So werden bspw. mögliche Sperren beim Bezug von Arbeitslosengeld oft nicht bedacht.

BETRIEBSRAT

Im Hinblick auf Fragen zum Betriebsratstehe ich Arbeitgebern und Arbeitnehmern beratend zur Seite. Dies umfasst insbesondere Betriebsratswahlen und Beteiligungsrechte des Betriebsrates.

BETRIEBSVEREINBARUNG

Betriebsrat und Arbeitgeber können durch Vertrag Regelungen in Bezug auf Arbeitsverhältnisse und betriebliche Belange treffen.
Hierbei biete ich sowohl Betriebsräten als auch Arbeitgebern zur Erstellung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen anwaltliche Beratung an.

DISKRIMINIERUNG

Benachteiligung aufgrund diverser Merkmale ist noch immer traurige Realität, sowohl bei Bewerbungen als auch im aktiven Arbeitsverhältnis oder bei Kündigungen. Ich schütze Ihre Interessen und setze bspw. Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigungen durch.

GRATIFIKATIONEN

Bei zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers wie z.B. Weihnachtsgeld stellt sich häufig die Frage, ob Arbeitnehmer einen festen Rechtsanspruch darauf haben, wenn diese Leistungen in der Vergangenheit bereits gewährt wurden.

HOMEOFFICE

Fragen nach Homeoffice und o.ä. Arbeitsmodellen sind nicht erst seit der Corona-Pandemie aktuell. Für Arbeitgeber gestalte ich rechtssichere Rahmenbedingungen zur Gewährung von Homeoffice.
Ebenso berate ich Arbeitnehmer bei Fragen zu Homeoffice.

MINDESTLOHN

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber prüfe ich die Einhaltung des Mindestlohnes und berate in der Frage, inwieweit besondere Bestandteile des Gehaltes auf den Mindestlohn angerechnet werden können.

KÜNDIGUNG

Eine Kündigung kann aufgrund vieler Aspekte unwirksam sein. Daher empfiehlt sich für Arbeitgeber die anwaltliche Betreuung einer Kündigung. Für Arbeitnehmer kann die Prüfung einer Kündigung die Weiterbeschäftigung sichern oder Ihnen möglicherweise die Zahlung einer Abfindung verschaffen. Unbedingt zu beachten ist dabei die Drei-Wochen-Frist: ein Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung gegen diese vorgehen, ansonsten gilt die Kündigung als rechtswirksam.

MOBBING

Bei Mobbing am Arbeitsplatz ist oft der Nachweis konkreter Verletzung von Persönlichkeitsrechten schwierig. Ich unterstütze Sie frühzeitig bei Dokumentation und Reaktionen.
Auch setze ich für Sie Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durch.

TEILZEIT

Sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern biete ich Beratung an im Hinblick auf Arbeitszeitveränderungen. Für Arbeitnehmer arbeite ich nach rechtlicher Prüfung Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit aus, Arbeitgeber unterstütze ich bei der Prüfung von Anträgen.

URLAUB

Die Gewährung von Erholungsurlaub ist oftmals Anlass zum Streit. Ich berate Sie bei Fragen zum Urlaubsanspruch sowie bei der Auszahlung des Urlaubsabgeltungsanspruches zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

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    Beratungsgespräch - Anwalt für Arbeitsrecht in Rastatt

    Rechtsanwalt in Rastatt Sebastian Wittum

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    Ich freue mich, wenn Sie mir Ihr Vertrauen schenken und mich mit der Wahrung Ihrer Interessen im Arbeitsrecht betrauen und hoffe, Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.

    In anderen Rechtsgebieten kann ich nach Absprache mit Ihnen grundsätzlich auch tätig werden. Nehmen Sie Kontakt auf und kommen Sie gerne diesbezüglich auf mich zu.

    Sind Sie unsicher, welchem Rechtsgebiet Ihre Frage unterfällt? Wenden Sie sich gerne an mich. Hierzu kann ich Ihnen kostenlos Auskunft erteilen.